Behandlungskosten

 

Angaben zu den Behandlungskosten dürfen hier aus rechtlichen Gründen nicht gemacht werden. Entsprechende Informationen kann ich Ihnen selbstverständlich telefonisch mitteilen.

Die Rechnung für die osteopathische Behandlung bezahlen Sie zunächst selbst und reichen diese zusammen mit einem Privatrezept im Original bei Ihrer Krankenkasse ein.

Eine Kostenübernahme der Krankenkasse kann ich leider nicht gewährleisten. Doch aufgrund meiner Zertifizierung (VOSD-Verband) übernehmen einige Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten.

Bitte informieren Sie sich unter: osteokompass.de
oder bei Ihrer Krankenkasse.

Die Bezahlung erfolgt nach der Behandlung in bar, per EC-Karte oder durch Überweisung. Selbstverständlich erhalten Sie im Gegenzug eine ordnungsgemäße Rechnung.

Bitte beachten Sie:
Der von Ihnen vereinbarte Termin ist bindend. Termine, die nicht eingehalten werden können, müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Nicht abgesagte Termine werden mit 45 € in Rechnung gestellt.

 
 
Ich freue mich über Ihre Anfrage!

Kontaktieren Sie mich gerne bei Fragen oder um einen Termin zu vereinbaren.


     

    So finden Sie mich

    Adresse

    Öffentliche Verkehrsmittel

    Haltestelle Rheidt
    Unterführung

    Parkmöglichkeiten

    Es stehen Ihnen drei Parkplätze unmittelbar links, angrenzend von der Praxis, zur Verfügung.

    Telefonische Sprechzeiten
    • 17:00 – 18:00
    • 14:00 – 15:00
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    Öffnungszeiten
    • 8:00 – 18:00
    • 7:30 – 20:00
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    • 8:30 – 18:00
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    Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

    in unserer Praxis erwartet Sie eine sichere und sorgenfreie Behandlung – gerade in Zeiten von Corona. Wir legen höchsten Wert auf einen umfassenden Schutz aller Patienten und Mitarbeiter. Deshalb setzt unser erfahrenes Team auf höchste Hygienemaßnahmen, die strikt nach den Empfehlungen des Infektionsschutzgesetzes umgesetzt werden.

    Maskenpflicht:
    Laut Infektionsschutzgesetz müssen alle Patienten und Besucher vom 01.10.2022 - 07.04.2023 eine FFP2 Maske tragen, die nur während einer Behandlung entfernt werden darf, die mit Maske nicht durchführbar ist. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren, Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie gehörlose und schwerhörige Menschen. Kindern von 6 -14 Jahren ist eine medizinische Maske gestattet.

    Weitere Informationen zu unseren Maßnahmen bzgl. Corona